Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleswigeramt
Artikel davor:
Schleppangel
Schleppe
schleppen
Schlepper
(Schlepplähmnis)
Schleppsack
Schleppweg
Schlesbrett
schlesisch
Schleswiger
Schleswigeramt
, n.
in Soest: ein hohes Ratsamt, ua. mit gerichtlichen Aufgaben
vgl.
Schleswiger
- es bleibt ... der herr Dr. R. ... bey der function seines ihm aufgetragenen schleswikerambts1695 Deus,HerrenSoest 225
- ob er [zum Schleswiger Gewählter] als einem burger gebühret, der ihm getroffenen wahl gehorsambst folge leisten und das schlesvicker ambt annehmen wolle1706 Deus,HerrenSoest 227
- daß ..., im fall nur ein schlesewieker vorhanden, derselbe, wenn ein ziesemeister ... verstirbt, doch aber auch weiter wen gleich ein bürgermeister versterben solte, ein sothaniger vom schleswiekerambt zum proconsuln surrogirter ziesemeister solchen bürgermeister nicht weiter succediren solte1710 Deus,HerrenSoest 228