Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleswigeramt

Schleswigeramt

, n.

in Soest: ein hohes Ratsamt, ua. mit gerichtlichen Aufgaben
  • es bleibt ... der herr Dr. R. ... bey der function seines ihm aufgetragenen schleswikerambts 
    1695 Deus,HerrenSoest 225
  • ob er [zum Schleswiger Gewählter] als einem burger gebühret, der ihm getroffenen wahl gehorsambst folge leisten und das schlesvicker ambt annehmen wolle
    1706 Deus,HerrenSoest 227
  • daß ..., im fall nur ein schlesewieker vorhanden, derselbe, wenn ein ziesemeister ... verstirbt, doch aber auch weiter wen gleich ein bürgermeister versterben solte, ein sothaniger vom schleswiekerambt zum proconsuln surrogirter ziesemeister solchen bürgermeister nicht weiter succediren solte
    1710 Deus,HerrenSoest 228