Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleudern
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, n.
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das Werfen mit einer Schleuder
- alles steinwerffen und schleudern, dadurch den häusern, auch menschen und vieh, kan schaden zuwachsen, sollen sie [Schüler] gäntzlich abstellen1675 Heilbronn/SchulO.(Vormbaum) II 657Faksimile - in Google Books