Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleudern

Schleudern

, n.

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das Werfen mit einer Schleuder
  • alles steinwerffen und schleudern, dadurch den häusern, auch menschen und vieh, kan schaden zuwachsen, sollen sie [Schüler] gäntzlich abstellen
    1675 Heilbronn/SchulO.(Vormbaum) II 657
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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