Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schleunig

schleunig

, adj., adv.

zügig, schnell, unverzüglich; keinen Aufschub duldend; überwiegend im Zsh. mit (Gerichts-)Verfahren; zu schleunigen Rechten verhelfen für schnelles Recht sorgen; schleuniger Beweis augenscheinlicher Beweis
  • zu furderung ... slewniger abuertigung der partheyen ..., wellen wir verorden vnd setzen vier gesworen redner oder procuratores
    1497 BambHofGO. 14
  • was vrteil also vor vnsern reeten gesprochen ... ist, ... wollen wir nach gestalt einer yeden sach gepurlich furderlich zimlich vnd slewnig volczihung vnd execution verfugen damit einem yden ... czu seiner sachen verholffen [wird]
    1497 BambHofGO. 15
  • so sie aber also gůtlich nit vertragen werden moͤchten, so sol als dann baidtailn wie sich gebürt zů fürderlichem schleinigem rechtlichem vßtrag vnd entschaid verholffen ... werden
    WürtLO. 1515 Bl. Cr
  • soll ... der herr richter ihme gegen sie schleunig recht halten
    1539 BaselRQ. I 1 S. 359 Anm. 114
  • dise geschworne procuratores sollen sich auch mit vberflussigen handlungen nit beladen noch vberhauffen, sonnder an souil sachen, alß sye den partheyen mit stattlicher, notdurfftiger bewegung vnd außfüerung schleinig vnd fürderlich zu* orth zebringen sich getroesten moegen
    NÖLGO. 1557 Bl. 14v
  • wie dann auch ... die gerichtsoberkaiten allenthalben, jhnen ... fürderlichs schleunigs recht, mit geringistem vnd eingezognisten costen mitthailen
    TirolLO. 1573 II 15
  • daß in allen peinlichen sachen dem rechten schleinig nachgangen, verholffen vnnd nachlaͤssiger gefaͤrlicher weiß nit verzogen werde
    SteirPGO. 1574 I 66
  • damit auch alle obgeschribene termin vnd rechtstaͤg desto vnuerbruͤchlicher gehalten vnd denen gemeß schleinig in der sachen procedirt werden
    1597 StraßbGO. 15v
  • soll der hofrichter ... ainen schleunigen peremtorischen gerichtstag ... anseczen
    1601 CDSiles. 27 S. 240
  • einem jeden unpartheiisch schleunig geburlich recht vermoge der ... landt- und hofgerichts auch andere ordnungen ... widerfahren zu lassen
    1618 Engelke,GogerichtDesum 80
  • damit die schützmeister in verrichtung ihres ambtes dabey gehandhabet werden, ihnen so offt es vonnöhten, bey insammlung und einforderung der brüche und poen fällen ... schleunige execution wieder die wiederspenstigen und saumhafftigen ... wiederfahren möge
    1618 OstfriesBauerR. 23
  • so sollen ... die assessores ... schuldig sein, solche acta vor allen andern zu expedieren und den interessierten parteien zu schleunigen rechten zu verhelfen
    1654 JRA.(Laufs) § 152
  • [Marg.:] die einschaͤtzung deren pfaͤnder schleunig fuͤrzunehmen
    ÖstExekO.1655 S. 304
  • jedoch wird ein jede obrigkeit ernstlich ermahnt, dergleichen pupillen-sachen ... schleunig, und embsig zubefuͤrdern, damit sich kuͤnfftig, weder die geweste pupillen, noch dero gerhaben zubeschwaͤren ursach haben
    1669 ÖGerhabO. 423
  • daß ... das uͤbrige herumb-gartende muͤßige gesindl aber schleunig hinweggebracht und auff betretten mit schwaͤrer straff belegt werden sollen
    1695 CAustr. I 207
  • dieses [stadt-gericht] ... ist gehalten, den parthen schleunige justiz ... zu administriren
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 175
  • wann auch der bauervogt ein dingwall aussendet, soll derselbe schleunig fortgesand ... werden
    1757 SchleswDorfO. 160
  • gerichtsschöppen ..., die bloß zu dieser handlung vereidet worden, können nur in schleunigen und dringenden fällen zugelassen werden
    1794 PreußALR. I 12 § 84
  • alle gewaltsame todesarten ... muß der pfarrer der ordentlichen obrigkeit schleunigst anzeigen, und vor erfolgter untersuchung weder das begräbniß, noch die abfuhr gestatten
    1794 PreußALR. II 11 § 477
  • ist der beweis so geeigenschaftet, daß der richter uͤber seinen gehalt und werth sogleich ohne zeitverlust zu urtheilen vermag, so wird er ein schleuniger ..., in dem entgegengesetzten falle aber, ein nicht schleuniger genannt
    1799 RepRecht IV 8
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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