Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleusegeschworene

Schleusegeschworene

, m.

auch -schworen 
gewählter Aufseher über Schleusen (I) und Deiche
Sachhinweis: Gierke,DeichR. I 289f.
  • auf die schleusen soll von den schleusegeschworn fleissige aufachtung geschehen, nachdemmahle daran des lands gedey und verderb gelegen
    1583 HadelnLR.(Spangenb.) 91
  • wird ... allen des fürstl. landes Hadeln bestellten schultheißen, schöpfen, teich- und schleuse-geschwornen ... hiernach specificirter strafe anbefohlen, sich ... nachfolgender ... ordnung ... gemäß zu halten
    1682 SammlVerordnHannov. III 242
unter Ausschluss der Schreibform(en):