Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleusemeister
Artikel davor:
Schleswigeramt
Schleudern
schleunig
schleuniglich
Schleuse
Schleuseinigung
(Schleusefleet)
Schleusengeld
Schleusegeschworene
(Schleusekost)
Schleusemeister
, m.
I
Beamter, der für die Aufsicht über Schleusen (I) und Deiche und deren Instandhaltung zuständig ist
vgl.
Schleichheimrat,
Schleusegeschworene,
Schleusmeisterschaft,
Schleusenrichter,
Schleuseschworen,
Schleusenwächter (I)
- dat zo wie dat sluusmeester sal zyn jof ontfanghere bin den zelven ambochte ... dat hiet sal zyn sonder salaris ende sonder enighen cost1282 AnnFlandre 3 (1841) 114
- conservation der schleusen durch einen dazu zu bestellenden, allerseits mit eyden verwandten, schleuse-meister1771 HambGSamml. X 15Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zum behuf und zur erhaltung des wasserbaus ordnet die landesherrschaft ... bediente an, als ... wall- und schleusenmeister1785 Fischer,KamPolR. III 23Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das deichwesen ist ... von so großer wichtigkeit, daß es eine ... genaue aufsicht der deichpolicey erfordert, weßwegen eigene beamte ... deichgeschworene, schleusenmeister ... angestellt werden1803 v.Berg,PolR. III 126Faksimile - in Google Books
II
Aufseher über den ordnungsgemäßen Betrieb einer Schleuse (II)
- [Verbot an die schiffleut] die schleusen ohn erfordert des schleusen- vnd schlachtmeisters vor sich auffzuziehen1613 HessSamml. I 521Faksimile (ca. 302 KB)
- jeder schiffer muß sich ... gegen die schleusemeister und canalwaͤchter ... unanstaͤndigen betragens und widersetzlichkeit bey gefaͤngniß ... enthalten1791 NCCPruss. IX 229Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin