Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleusemeister

Schleusemeister

, m.


I Beamter, der für die Aufsicht über Schleusen (I) und Deiche und deren Instandhaltung zuständig ist
  • dat zo wie dat sluusmeester sal zyn jof ontfanghere bin den zelven ambochte ... dat hiet sal zyn sonder salaris ende sonder enighen cost
    1282 AnnFlandre 3 (1841) 114
  • conservation der schleusen durch einen dazu zu bestellenden, allerseits mit eyden verwandten, schleuse-meister 
    1771 HambGSamml. X 15
  • zum behuf und zur erhaltung des wasserbaus ordnet die landesherrschaft ... bediente an, als ... wall- und schleusenmeister 
    1785 Fischer,KamPolR. III 23
  • das deichwesen ist ... von so großer wichtigkeit, daß es eine ... genaue aufsicht der deichpolicey erfordert, weßwegen eigene beamte ... deichgeschworene, schleusenmeister ... angestellt werden
    1803 v.Berg,PolR. III 126
II Aufseher über den ordnungsgemäßen Betrieb einer Schleuse (II) 
  • [Verbot an die schiffleut] die schleusen ohn erfordert des schleusen- vnd schlachtmeisters vor sich auffzuziehen
    1613 HessSamml. I 521
  • jeder schiffer muß sich ... gegen die schleusemeister und canalwaͤchter ... unanstaͤndigen betragens und widersetzlichkeit bey gefaͤngniß ... enthalten
    1791 NCCPruss. IX 229
unter Ausschluss der Schreibform(en):