Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleusenrechnung

Schleusenrechnung

, f.

Abrechnung über die Baumaßnahmen einer Schleuse (II) 
  • diese [schultheißen] aber sollen ... schuldig seyn, ... eisen und holz, in billige taxe bringen zu lassen, auch das davor kommende geld in einnahme richtig zu bringen, und in der schleusenrechung zu verrechnen, damit saͤmbtliche kirchspiels-interessenten ... wissen moͤgen, wohin es gekommen
    1682 HadelnPriv. 323