Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleusenrichter

Schleusenrichter

, m.

vereidigter hoher Aufseher über die Schleusen (I) 
  • wuͤrde aber einer ... schleussen ... ohne der schleuß-richter und geschwornen wissen und beyseyn ... eroͤffnen, sol derselbe ... mit scharffer willkuͤhrlicher straffe beleget ... werden
    1693 BremPolO. 143
  • schleusen- siehl- und wetter-richter [sollen] ... nach der formul des ... eydes ... in pflichten genommen werden
    1743 SammlVerordnHannov. III 296