Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schleusenzoll

Schleusenzoll

, m.

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Zoll auf Waren, die eine Schleuse (II) passieren
  • was aber sonst an anderer ladung vorfaͤllet, davon wird der schleusenzoll ... gefordert
    1697 CCMagdeb. V 282
  • der landesherr ... nimmt den schleusen- und archenzoll, wogegen keine zollfreyheit gilt
    1785 Fischer,KamPolR. III 14