Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlich
Artikel davor:
Schleusenrichter
Schleuseschatz
(Schleuseschatzung)
Schleuseschworen
Schleusevogt
Schleusenwächter
(Schleuswächteramt)
Schleusenzoll
(Schleuszucht)
(schlewig)
Schlich
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
feinkörniges Erz
vgl.
Schlick (I)
- es soll auch ohne vorwissen unserer berg-richter keinerley ertz, kuͤß noch schlich gefroͤnt und ungefroͤnt, ... erkaufft noch verkaufft werden1553 FerdBO. Art. 90Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wie viel die hütte von den zum schmelzen eingelieferten und zugewogenen erzen oder schlichen, an metall auszubringen, und den eigenthümern zu liefern schuldig sey, muß nach den vor anfang des schmelzens angestellten proben bestimmt werden1794 PreußALR. II 16 § 477