Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schlichtmann
Artikel davor:
Schlichtamt
schlichten
Schlichter
Schlichteramt
Schlichterhandwerk
Schlichterknecht
Schlichthaus
(Schlichtholzding)
schlichtig
Schlichtigung
1Schlichtmann
, m.
der einfache Mann, hier: der Bauer, der nicht das Amt des Geschworenen ausübt
- soll auch kein schlichtmann ... unserer schwaren ein oder mehr können überzeugen1597 OldenbBauerschaften 513