Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlickgeschworene
Artikel davor:
(Schlichtholzding)
schlichtig
Schlichtigung
1Schlichtmann
2Schlichtsmann
Schlichtmehl
Schlichtung
Schlick
(schlicken)
Schlickentaler
Schlickgeschworene
, m.
in Westpreußen: Beauftragter einer Schlicksozietät, dh. eines privaten Zusammenschlusses von Gemeinden und Gutsbesitzern in überschwemmungsgefährdeten Niederungen, der die Aufsicht über die Reinigung und Instandhaltung von Dämmen, Gräben und Kanälen führt und Verstöße ahndet
vgl.
Schleichheimrat
Sachhinweis: WestpreußPR. I 337f
- schlickgeschworener des niedern quartiersAnf. 17. Jh. ZMarienwerder 5 (1881) 200
- dieweil es auch den schlickgeschworenen und mühlenverwaltern zu schwer fällt, die ansagen allemal selbst zu bestellen und die strafen einzufordernoJ. Beck,DanzigerNehrung 175