Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlickgeschworene

Schlickgeschworene

, m.

in Westpreußen: Beauftragter einer Schlicksozietät, dh. eines privaten Zusammenschlusses von Gemeinden und Gutsbesitzern in überschwemmungsgefährdeten Niederungen, der die Aufsicht über die Reinigung und Instandhaltung von Dämmen, Gräben und Kanälen führt und Verstöße ahndet
Sachhinweis: WestpreußPR. I 337f
  • schlickgeschworener des niedern quartiers
    Anf. 17. Jh. ZMarienwerder 5 (1881) 200
  • dieweil es auch den schlickgeschworenen und mühlenverwaltern zu schwer fällt, die ansagen allemal selbst zu bestellen und die strafen einzufordern
    oJ. Beck,DanzigerNehrung 175
unter Ausschluss der Schreibform(en):