Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schließerdienst)
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Schlickgeschworene
Schliefhochzeit
(Schliefmörder)
(Schliefmörderei)
(Schliefwacht)
Schließ
Schließbaum
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Schließer
Schließeramt
(Schließerdienst)
, m.
Bestw. mit erhaltenem nd. Lautstand Schlüter-
Amt, Tätigkeit eines Schließers (II 2)
Amt, Tätigkeit eines Schließers (II 2)
- B. bittet, daß nach endigung der admodiation der schlüterei Calcar er vermöge churfürstlicher verschreibung ... zu solchem schlüterdienst wieder gelangen möchte1661 ProtBrandenbGehR. VI 312