Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schließlich
Artikel davor:
Schließer
Schließeramt
(Schließerdienst)
(Schließerei)
(Schließereivogtei)
(Schließerknecht)
(Schließerschaft)
Schließgeld
(Schließgulden)
schließig
schließlich
, adj., adv., subst.
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I
schlüssig (I), bündig, plausibel
bdv.:
schließig
vgl.
schließen (IX)
- sol des zeugen sage ... allweg schliessen, vnnd zum wenigsten vermůtlich [sein], als, so der zeug gefragt würde, ob einer reich were, vnd er antwort: ia, vrsach seines wissens, das er sein nachbaur were. in disem fall würde die sage für schließlich geachtet1536 Gobler,GerProz. 38vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- daß alsdann cammer-richter und beysitzer, unangesehen daß die in specie gethane begehren nicht foͤrmlich noch schließlich [sind], auf die fuͤrbrachte narrata erkennen sollen1557 RAbsch. III 158Faksimile (ca. 113 KB)
- dass sie [Prokuratoren einer Partei vor Gericht] nun hinfüron ihre weiss- und gegenweissarticl den ergangnen urtln und abschieden gemäss und zu der sachen substanz dermassen dienstlich und schliesslich stellen, damit die dem gegenteil anzufechten und zu disputiern nit von neten tue1570 WienSachwO. 123
- es sollen aber die satzstueck vnd articul, so vbergeben werden, ins gemeyn foermlich, rechtmessig, schließlich, lauter, der sachen dienstlich ... seynFrankfRef. 1578 I 26 § 7Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- da dieselbigen [beweiß artickel] erheblich vnd schließlich befunden, sollen hoffrichter vnd vrtheilsprecher den klaegern zu deren beweisung durch einen gerichtlichen bescheidt zulassen1597 Meurer,Liberey I 40Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
II
abschließend, endgültig
bdv.:
beschließlich (I)
- daß der oberste ohne beysein der zugeordneten ... in wichtigen sachen nichts schließlichshandeln solle1555 Moser,KreisAbsch. I 28Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das er [Präsident des Hofkammerrats] allweeg denselben wissenden camerrath am ersten anfrage, auf das die andern räth ire vota desto schliesslicher ... stellen mügen1568 HofkInstr. 323Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- die schließlich vergleichung oder kauffnothel1568 Zwengel 128vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wann der verkhaufer ime in ersten schließlichen khaufshandlung ... den widerkhauf deßelbn guets ... bevorbehielt, so mugen seine ... bluetsfreünd ... zu solichem guet einstehen1599 NÖLREntw. II 2 § 27
- das ... i.m. [Ihre Majestät] aber ihme nichts schliesliches geandworttet [habe]1607 ActaBrandenb. III 188
- summarj vnd neben stritt haben auch nit mehr alß 4 schrifften, alß: ... no. 3. die schliesßliche replic no. 4. die gegenschliesßliche duplica1654 NÖLO. I 26 § 5
- bey aufsezung der abschidt, soll man ... die clag kürzlich erzehlen, hierauf dem richter ... anzeigen ... ob etwo in der sachen vorhero schon ein interlocutori abschiedt ergangen. so dan die endt vnd schließliche wordt clar vnd lauter geben, vnd nicht ... solche wort gebrauchen, welche widerumb ein stritt verursachen möchten1654 NÖLO. I 51 § 5
- schließliche nothdurfft: der abschied habe ob und auf sich die nachfolgende ausdruckentliche bedingnuß1670 Abele,Unordn. I 173Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg