Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schließmarkt
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(Schließerknecht)
(Schließerschaft)
Schließgeld
(Schließgulden)
schließig
schließlich
Schließelohn
Schließmarkt
, m.
letzter Tag eines mehrtägigen (Jahr-)Marktes
- wellicher der meystern [im schnider oder tuchschaͤrens handwerck] ... ein mil waͤgs von U. gesaͤssen, der soll der botten entladen sin. doch soll iecklicher ... uff sant michels schlißmaͤritt erschinen, by obgemeldter buß1552 InterlakenR. 443Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- es sind am vergangenen schließmarkt 3 neuethaler in einem ledernen geldseckel in der stadt verlohren worden, der redliche finder wird gebeten, solches im berichthaus anzuzeigen, wofuͤr ihm dann ein neuerthaler finderlohn uͤberlassen wirdDonnstags-Blatt (Zürich 1791) 346