Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schließpunkt
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Schließpunkt
, m.
abschließender Punkt (I)
- auf die mängel undt gebrechen, welche voigt undt schöppen zu K. einem erbarn rath zu G. übergeben, haben zweene räthe uff dero folgende unterschiedliche schliespuncten undt articul gesetzet undt geordtnet1571 GothaStR. 311Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte