Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schließstimme
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, f.
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beschließende, entscheidende Stimme
- daß im ... concilio allein die platz und schließ-stimmen habind, die prelaten und des bapsts geschworne sind1546 Miscellanea Tigurina III (1722)
- sie [die fürsten] wolten gern schlieszestimmen im capitel gehabt haben, unnd nicht allein mit wörtlin placet, sonder mit disputieren und schrifft anziehen, jre meynung fürgebracht haben16. Jh. DWB. IX 711