Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schließung
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(Schließerschaft)
Schließgeld
(Schließgulden)
schließig
schließlich
Schließelohn
Schließmarkt
Schließpförtner
Schließpunkt
Schließstimme
Schließung
, f.
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I
Vereinbarung (eines Geschäfts ua.), Abschluss (eines Vertrags ua.); Ausstellung (eines Wechsels); Schließung der Fracht Abschluss eines Frachtvertrags
vgl.
schließen (VI)
- daß in dergleichen ... schuldtsachen ..., da ... nit durch sonderbare pact ... bei schließung der schuldt mit der bezallung außer landt gewisen und verlegt worden, derlay exceptiones ... nicht statt haben1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 2 § 21
- wodurch nicht allein wegen der abfuhr, sondern auch wegen der commissionen, schliessung der wechsel ... dieser stadt viel entgeht1687 Hasse,LeipzMesse 472Faksimile - in Google Books
- [Übschr.:] von schliessung der fracht1727 PreußSeeR. V
- zur zeit der trassierung und schliessung derselben wechsel-briefe1742 Siegel,CJCamb. I 477Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach der ziehung oder schliessung der wechsel-briefe1742 Siegel,CJCamb. I 478Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn bei schliessung des handels beliebet worden, daß, falls die zahlung nicht auf einen gewissen tag geschehe, der kauf für nicht getroffen angesehen werden solleum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 61 § 9
- unverheyrathete frauenspersonen werden... bey schließung der verträge den mannspersonen gleich geachtet1794 PreußALR. I 5 § 23
- wenn eins der aeltern verstirbt: so erben die leiblichen und stiefkinder den nachlaß desselben mit gleichem rechte. doch nehmen alsdann die leiblichen kinder des erblassers aus voriger ehe das ihnen ... bey schließung der einkindschaft ausgesetzte quantum zum voraus1794 PreußALR. II 2 § 738
- ist ... bey schließung der fracht bedungen worden, daß der schiffer... liegen bleiben, und die einlieferung der ladung abwarten solle1794 PreußALR. II 8 § 1645
- sie [reichsstände] geben ... dem kaiser schon eine vollmacht zur schließung des friedensum 1795 StaatsRHeilRömR. 84
- das recht, wider die schließung der ehe eine einsprache einzulegen, hat die person, welche mit einem der beyden ehetheile schon verheyrathet istBadLR. 1809 Satz 172Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die schließung eines kaufs auf probe gilt für eine aufschiebende bedingungBadLR. 1809 Satz 1588Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
Schließung der Rechnung/Reitung Abnahme, Billigung einer Endabrechnung nach vorausgegangener Offenlegung einer Rechnungsführung
vgl.
schließen (V 2)
- royeermeesteren, die tot aen hooringe ende sluytinge van tstads rekeningen gestelt zullen werdenLeidenK. 1583 Art. 5
- im fall die raittungs-auffnehmer ... in auffnehmung und schliessung der raittung saumig waͤren1669 ÖGerhabO. 423Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
III
Beendigung, Ende
- daß ermelter priorin vnnd conuentschwestern das jhenig als obstehet jaerlich vnnd eins jeden iars jeder besonder biß zu schliessung jhres lebens ... bezalt werden solle1568 Zwengel 139vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der stadt einnehmer ... soll ... ein cassa-buch halten ... damit man allezeit nach schliessung der wochen oder monats wissen koͤnne, was in cassa sey1711 CCHolsat. III 1230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
IV
Verschließung, Abschließung (eines Gebäudes); hier zur Sicherung einer Forderung
- imfal aber der pechter in seinen letzten pachtjahren seinen pacht nit bezalen, sonder die fruchten inn andere wege zuentfrembden vnderstehen wurde, soll deßfals der pachther durch schliessung der scheuren seinen pacht bekommen moͤgen1564 JülichRechtsO. 103Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
V
Inhaftierung; auch: Arrest, Schuldhaft zur Zahlungserzwingung nach erfolgloser Pfändung (I)
vgl.
Einlager (I),
schließen (IV 1)
- hij [Beklagter] mach borghen setten, of hij mach sijnre guede wijcken ind overgheven tot behoef des clegers ind sijne ghelovere. ind dair is hij mede los van sluuttinghe1426/40 KleveStR. Art. 203
- soe machmen den schulder aen sijn lijf peynden ind slueten oen ... then were saeke, dat die persone op all sijn guedt vertichtnisse dede ind gheve dat over, soe weer die persoen der sluetinghe ind vorder peyndinghe aen sijn lijf af1426/40 KleveStR. Art. 210
- want sich de van M. entsegghet der vencknisse und slutinghe und toninghe, dat de nicht ghescheen en sy1449 MeppenUB. 223Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- zu arretir- und schließung der verbrecher1734 SystSammlSchleswH. II 1 S. 4Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK