Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schließwächter)
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(Schließwächter)
, m.
Gerichtsdiener, Gehilfe, der das Schließen (IV 1 u. 2) von Gefangenen besorgt
bdv.:
Schlupfwächter
- [der Rat hat] seinen schlutwächter mit hergesandt, welcher sie [Verhaftete] allemal an und losgeschlossen1685 BeitrRostock 4, 4 (1907) 40
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