Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Schließwächter)

(Schließwächter)

, m.

Gerichtsdiener, Gehilfe, der das Schließen (IV 1 u. 2) von Gefangenen besorgt
  • [der Rat hat] seinen schlutwächter mit hergesandt, welcher sie [Verhaftete] allemal an und losgeschlossen
    1685 BeitrRostock 4, 4 (1907) 40