Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlötelgeld
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Schloßvogt
Schloßwache
Schloßwacht
Schloßwächter
Schloßweibel
Schloßwein
Schloßwerk
Schloßwort
1Schlot
2Schlot
Schlötelgeld
, n.
Abgabe für das Ausheben und Reinigen von 2Schloten
- woferne aber ein mehrers ... geschlötet würde, alß die schlötelgelder vor den unterthanen außtragen, soll solches die herrschafft stehen1671 FriesArch. II 101