Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlötelgeld

Schlötelgeld

, n.

Abgabe für das Ausheben und Reinigen von 2Schloten 
  • woferne aber ein mehrers ... geschlötet würde, alß die schlötelgelder vor den unterthanen außtragen, soll solches die herrschafft stehen
    1671 FriesArch. II 101