Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlosser
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, m.
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auch mit Umlaut
(zunftgebundener) Hersteller von Schlössern (I), Schlüsseln (I), Beschlägen uä.; unterliegt Reglements ua. bezüglich der Herstellung von Nachschlüsseln und des Öffnens fremder Schlösser
(zunftgebundener) Hersteller von Schlössern (I), Schlüsseln (I), Beschlägen uä.; unterliegt Reglements ua. bezüglich der Herstellung von Nachschlüsseln und des Öffnens fremder Schlösser
bdv.:
Schlosserschmied,
Schloßmacher (I)
- C., faber dictus slozere1317 Volckmann,AlteGewerbe 125
- [es wird beschlossen,] dem hantwerk der slosser ... zu sagen ... das sie keinen gesellen noch meister irs hantwerks zu schenken frembden gesellen dringen noch nöten sollen1429 Schoenlank,NürnbGesellenw. 344
- das etliche schlosser in dorfen wonen, die dan nit zugelossen sin in dem rezes. darumb ist unser ... bit, das dieselben umbwonen die schlosser mochten bi und obe sin ader unser hantwerk keufen und hallen helfen, als mir dunum 1523 MarburgRQ. I 271Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- sie [junckhern] wollen den vom adel nit gestadten ... schlosser, seyler und was mer geschenckte handtwercker sein, in ire flecken zu setzen1539 JbFrkLf. 22 (1962) 204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es soll keyn schlosser ... keinem hausgesind ... auf ir begeren eynich schloss offnen noch aufthun1551 FreiburgZftO. 11Faksimile - in Google Books
- das die hanndtwercher, so im feur arbaitten, alls ... schlosser, sporer, grifflschmid unnd annder ... ire werchgaden unnd heuser ausserhalb der statt ennhalb der Wienn aufrichten unnd pauen sollen1564 WienRQ. 314
- daß alle schmidt, ... schlosser ... und dergleichen handtwerck, so alhie als meister arbeiten wöllen nit alein burger, sondern auch zunfftig werden sollen1586 FrankfZftUrk. I 476
- wo jemand wißte, der sich dietrich oder hackenschlüssel gebrauchte oder schlosser, die sie machen, soll eß fürbringen1658 WürtLändlRQ. II 504Faksimile (ca. 53 KB)
- [dass] auf einer jeden muͤntze ein guardin, ein buchhalter und muͤntz-schreiber, ein schloͤsser, zweene praͤger ... gehalten werde1667 CCMarch. IV 1 Sp. 1264Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- daß der kloͤster schmid, schlosser ... das eisen in minuto zu verkaufen, und damit handelschaft zu treiben sich unterstehen sollen1676 KurpfSamml. IV 558Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen ... wo das feur ist, alsobalden unter andern handwerckern forderist die zum feur gehoͤrig, so wohl ... schlosser und rauchfangkoͤhrer, sambt ihrem gesind mit hacken ... und andern zur sachen dienstlichen zeug zu der brunst unverzuͤglich zulauffen, daselbst das feur ... loͤschen helffen1688 CAustr. I 329Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- uhrmacher, schloͤsser, buͤchsenmacher und spohrer, so in einer zunfft1719 Lünig,TheatrCerem. I 830Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [die Münzstöcke] kosteten vom schlosser 10 fl. und bey dem graveur ... 19 fl. 12 kr.1740 Wielandt,BadMünzG. 211
- hätten sie [Kaminfeger] die feuerstätten aller derjenigen handtwerker - als ... schlosser, nagelschmitt, waggenschmitt welche in feuer arbeiten, alle halbjahr einmal ... zu visitiren1780 RheingauLändlRQ. 85
- kein schlosser oder schmid ... solle eiserne schloͤsser und bande, welche gemeiniglich von felddieben abgebrochen und verkauft werden, bei ... scharfer strafe kaͤuflich annemmen, es koͤnnte denn der verkaͤufer sich hinlaͤnglich legitimiren, daß er das eisen nicht entwendet habe1780 Weisser,RHandw. 402Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die schlösser sollen ... ohne genehmigung des eigenthümers oder der herrschaft, welche die wohnung inne hat, kein schloß öfnen, oder einen neuen schlüssel dazu machen1794 PreußALR. II 20 § 1248