Schlossermeister, m.

auch Schlösser-
Meister (III) des Schlosserhandwerks
  • bestellen soll auch der stat paumeister einen guten schlossermeister
    1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 97 Faksimile
  • sobald [zum Brandherd] gestuͤrmet wird, muͤssen die zu denen spritzen bestellte schloͤssermeister und spormacher, wie auch schmiede ... sich ein jeder zu der spritze, dazu er bestellet, einfinden
    1764 VerordnAnhDessau I 90 Faksimile
  • wird ... den schlossermeistern nachdruͤcklichst eingebunden, daß dieselbe keinem dienstbothen ... einen schluͤssel verfertigen sollen, ausser sie haͤtten zuvor dessen dienstherrn ... hierwegen vernommen
    1787 HdbchÖstGes. XIII 319
  • der handel mit schluͤsseln, sey es auch blos unter dem nahmen von altem eisen, ist nicht ohne gefahr und wird daher mit recht aus den troͤdelbuden verbannt. hoͤchstens kann der verkauf von schluͤsseln an eingesessene oder schloͤssermeister ... verstattet werden
    1802 v.Berg,PolR. I 338 Faksimile