Schloßgraben, m.
Schloßgraben, m.
Graben um ein Schloß (VIII), zT. als Grenze eines Gerichts- oder Herrschaftsbezirks
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es weist der schöffen mit recht unserm ... herrn ein bezirk zum haus C. gehörig wie folgt: ... gehet der bezirk C. zum ersten hinter dem schlossgraben uf der höhe1548 Hunsrück/GrW. IV 730 Faksimile
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der platz ... zwischen der wetth und dem schloßgraben ... hatt die gemeindt zu ihrer notturfft zugebrauchen1623 Olm-AlgesheimRQ. 449