Schloßherr, m.
Schloßherr, m.
I
hohes Ratsmitglied, das ua. das Stadtsiegel zu verwahren hat
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er [der neue oberste Ratsmeister] stellet ... dem schlossherrn von der gemeinde der stadt siegel ... zu1618 MittErfurt 1 (1865) 114
II
Besitzer oder Eigentümer eines Schlosses (VIII); Schloßhauptmann, Kastellan (I)
bdv.:
Schloßinhaber
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uns ist worhaftige botschafft komen, das sich dy sloshern eyns teils und nemlich von vumff slossen ... vorbunden habin und habin sich alreyde gesammelt und sind gestern zu mitternacht mit xl pferden ausgerogket1452 CDSiles. 27 S. 187
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den [kirchweihschutz] hat auch ein schloßherr zu W. zu beschützen18. Jh. (Hs.) FrkBl. 12 (1960) 34