Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schloßturm
Artikel davor:
Schloßordnung
Schloßpfennigzins
Schloßpfleger
Schloßprediger
Schloßrecht
Schloßrede
Schloßschreiber
(schloßsessen)
Schloßsitz
Schloßtonne
Schloßturm
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Turm einer Burg- oder Schlossanlage, ua. als Haftlokal; gerichtbarlicher Schloßturm Burgturm, mit dessen Besitz die Gerichtsbarkeit verknüpft ist
- im oberen hof Tannegg ... befindet sich der alt, veste, gerichtbarliche schloßturn, auch die burg T. genant1693 SGallenOffn. II 356Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ohnerachtet er [Beschuldigter] in dem schloß-thurn genugsam verwahret ware1760 Cramer,Neb. XVI 119