Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schloßurbar
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Schloßprediger
Schloßrecht
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(schloßsessen)
Schloßsitz
Schloßtonne
Schloßturm
(Schlossung)
Schloßuntertan
Schloßurbar
, n.
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amtl. Verzeichnis herrschaftlicher Rechte und Privilegien, insb. der Abgaben von zinspflichtigen Gütern und Liegenschaften
vgl.
Schloßbuch (I)
- dise obgemelte zins, rent und gulten sollen hinfuran inhalt und vermugen des schloßurbars von ainem ieden hof ... bezalt werden1541 Tirol/ÖW. V 693Faksimile (ca. 42 KB)
- wie auch oftermelter statt M. freyheiten vnd privilegia vnd allerhand hievor spänige, nun aber decidierte sachen in ein sunderbar buch oder im schloßvrbar ynverlybet oder beschriben werdindum 1660 MurtenStR. 440 Anm.Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- im nideren ambt ... gehören die hoche gericht an den Stein gen Baden, die nidere aber der statt Bremgarten, massen dan ire ... offnung ausweyset, auch das alte badische schlossvrbar ... anzeiget1685 BremgartenStR. 179Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- da doch ... die landleüth ... disen zeenden nach inhalt des uhralten schloss-urbarii bey dem im schloss gelegenen einfachen bärnmäss jehweilen abgestattet1711 Niedersimmental 158Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
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Schloßwache
Schloßwacht
Schloßwächter
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Schloßwein
Schloßwerk
Schloßwort
1Schlot