Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schloßwächter

Schloßwächter

, m.

Person, die (ua.) Wachdienst für ein Schloß (VIII) versieht
  • des schloßwächters bestallung
    1643 ProtBrandenbGehR. II 180
  • von denen schloß-waͤchtern sollen ... zwey nicht allein um das schloß visitiren, sondern auch auf denen vier ecken des schlosses ... die stunden abruffen, wann sie etwa feuer ... merken werden, sollen sie es so fort in der schloß-wache ... melden, hernach ... gute regierung zu daͤmpffung des feurs ... mit anwenden
    1719 CCMarch. V 1 Sp. 255