Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schloßwein
Artikel davor:
Schloßtonne
Schloßturm
(Schlossung)
Schloßuntertan
Schloßurbar
Schloßvogt
Schloßwache
Schloßwacht
Schloßwächter
Schloßweibel
Schloßwein
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Schlußwein
bdv.:
Schloßrecht (II)
- [haben Steinmetzen und Maurer gut gearbeitet,] so mag inen ein paumeister das trinckgelt pessern und für sloßwein ein sechtzig pfenning mer geben, darnach die arbeit gewesen ist und es die gesellen verdient haben1464/70 Tucher,NürnbBaumeisterb. 40Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Schloßwerk
Schloßwort
1Schlot
2Schlot
Schlötelgeld
(schloten)
(Schloter)
Schlotfeger
(schlotfrei)