Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlotfeger

Schlotfeger

, m.

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Schornsteinfeger 
  • darmit man ... auf die welsche kremer, spielleut und slotfeger achtung gebe, das man kainen unbekant passiren lasse
    1550 Druffel-Brandi III 362
  • burgermeistere sollen ... alle jahr viermahl ... mit zuziehung eines maurers, zimmermanns und schlotfegers die schlot und camin in dieser statt zu visitiren ... schuldig seyn
    1705 Erlangen/Wüst,Policey II 313
  • daß die hochstifftische schlothfegere ... die herrschaftliche landschloͤthe ... ohnentgeldlich zu fegen gehalten seyn sollen
    1732 Schneidt,Thes. II 2233