Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlüpfrig
Artikel davor:
schlumpen
Schlumper
Schlund
Schlundhaus
Schlupf
Schlupfecke
schlupfen
Schlupfer
Schlupfkauf
Schlupfloch
schlüpfrig
, adj.
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I
nachlässig, unsorgfältig
- da e.ch.g. ... durch einen so schlipfrigen proceß eludiret ... werden solte1607 ActaBrandenb. III 267
II
auf Hilfe angewiesen
- auff daß er der schlüpfferigen vnuersorgten iugent ein gewisse statliche hilff beweise, [da] ... gemeynem nutz sonderlich vil daran gelegen ist, daß die weysen vnd minderiaͤrigen ... wol versorget ... werdenGobler,Inst. 1552 Bl. 18rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit