Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlüpfrig

schlüpfrig

, adj.

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I nachlässig, unsorgfältig
  • da e.ch.g. ... durch einen so schlipfrigen proceß eludiret ... werden solte
    1607 ActaBrandenb. III 267
II auf Hilfe angewiesen
  • auff daß er der schlüpfferigen vnuersorgten iugent ein gewisse statliche hilff beweise, [da] ... gemeynem nutz sonderlich vil daran gelegen ist, daß die weysen vnd minderiaͤrigen ... wol versorget ... werden
    Gobler,Inst. 1552 Bl. 18r