Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlüsselamt

Schlüsselamt

, n.

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I in Krems: landesfürstliche Finanz- und Verwaltungsbehörde, Maut- und Zollstelle, als Filiale der Wiener Hauptmaut 
  • alle fähl und wandl ... gehörn ... dem schlisslambt 
    1430 (Hs. 1625) NÖsterr./ÖW. VIII 732
  • vnkosten, so auf ein vaß sengßen oder stromesser von Steyr auß auf Crembs nacher Cracau in Poln gehen: ... zu Crembs im schlüßlambt ... 48 [xr]
    1664 Fischer,Sensen 215
  • mit den inlaͤndlichen gemeinen waaren [haben wir] ... verwilliget, ... daß ... selbige zuvor bei unserer mauth in schluͤssel-amt Crems durch einen ordentlichen mauth-zettel angesagt, und die gebuͤhr davon daselbst entrichtet werde
    nach 1675 CAustr. III 6
II
wie Schlüsselgewalt 
  • schluͤsselamt, potestas clavium
    1691 Stieler 1843