Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlüsselbewahrer

Schlüsselbewahrer

, m.

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I wieSchlüßler (I) 
  • der swerter, slüsselbewahrer [beim Moostor]
    1395 AufsDurrer 287
II wie Schlüßler (II) 
  • die IV buͤrgermeister, der venner und der stadtschreiber, die aus dem kleinen rathe gezogen sind, und die zween schluͤsselbewahrer, welche an dem haupte des grossen sind, machen zusammen das collegium der IV ministralen aus
    1786 Meister,EidgStaatsR. 321