Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlüssellehen
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Schlüsselamt
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Schlüsselbeunde
Schlüsselbewahrer
Schlüsselbüchse
Schlüsselgeld
Schlüsselgewalt
Schlüsselhaber
Schlüsselhalter
Schlüsselherr
Schlüssellehen
, n.
Lehen (I 2), das eine winklige, schlüsselähnliche Form hat?
vgl.
Schlüsselbeunde
- slússellehen1332 FürstenbUB. V 388
- ze A. ein slvͤzzel lehen, giltet lx. pfenning14. Jh. PfarrkirchenUrb. 183Faksimile - in Google Books