Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlüsselmeister

Schlüsselmeister

, m.

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I wie Schlüßler (I) 
  • schlüsselmaister zum obern thor: A. ..., schlüsselmaister zum undtern thor: M.
    1548 WeitraRQ. 148
II wie Schließer (I) 
  • wann der schluͤssel-meister zum gefaͤngnisse mit den schluͤsseln an die tuͤhre rasselt, so fuͤrchtet der gefangene, er muͤsse ... zum tode gehen
    S. Butschky, Pathmos (1676) 242
III Mitglied des Magistrats, das über einen Schlüssel zur städtischen Kasse verfügt; Stadtkämmerer
  • diese 4. burgermeister, nebst dem venner und stadt-schreiber aus dem kleinen und die zwey sogenannte schluͤssel-meister aus dem grossen rath machen das collegium aus, so man les IV. ministraux heisset
    1758 HelvLex. XIV 100
  • einmahl im jahre [soll] der gesammte geldvorrath in der kiste durch die drei schlüsselmeister und zween andern zu commitierenden rathsglieder von neuem baar nachgezehlt und ... in der dritten columne des archivbuches notieret werden
    1790 Wittrup,RheinbergRG. Qu. 69