Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlüssig
Artikel davor:
Schlüsselmeister
(schlüsseln)
Schlüsselnehmer
Schlüsselrecht
Schlüsselträger
Schlüsselwächter
Schlußeröffnung
Schlußgatter
Schlußgeld
Schlußgerhabschaft'reitung
schlüssig
, adj.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
überzeugend, folgerichtig
bdv.:
schließig,
schließlich (I)
vgl.
bündig (I)
- der cleger [soll] vf den viertzehenden tag ... zu des beclagten articul, souil dero in gericht fuͤr schluͤssig erkant, antwortenNürnbRef. 1564 VI 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- es werden ... solche angebrachte klagen vor buͤndig und schluͤßig erkannt, worauf die gerichts-obrigkeit sich einlassen und antworten muß, ob sie von solcher anforderung abstehen oder ein befugniß deßhalber beybringen wolle1749 Klingner I 55Faksimile (ca. 84 KB)
II
definitiv, verbindlich
bdv.:
schließlich (II)
- [bei Streitigkeiten zwischen Gemeinden] ist ... bey dem amt ... alles diensame und erspriesliche anzuwenden ..., jedoch ohne bericht an unsere regierung, und darüber erhaltene weißung nichts schlüssiges darinnen zu handlen oder außzumachen1741 ArchUFrk. 68 (1929) 124
III
schlüssig werden einig werden
- [Nachbarn sind] schlüßig geworden ..., zu unsern allerseits ersehentlichen nutzen und frommen eine nachtbahrliche obacht, willkühr und beliebung zu errichten1702 SchleswDorfO. 306
- ein fleischhauer ... sol ... ihm [dem buͤrger ein stuͤck vieh] gegen erlegung eines stoff weins ... umb dasselbe geld und pretium, darumb er schluͤßig geworden, überlassen, bey straffe 3. rthlr., es sey dann daß der fleischhauer solches stuͤck in die fleisch-baͤncken zu schlachten selber vonnoͤhten habe1715 CCPrut. II 339Faksimile - in Google Books
IV
verschließbar, mit einem Schloß (I) versehen; auch: verschlossen
bdv.:
schloßhaft,
schloßhaftig
- der hof [des abths] soll schlussig sein, abe jemand were, der nit scheffenweistumb vnd recht thun wolt, so soll man die pfort zu thun, biss vff die zeit dass er hoffsrecht thut, vnd so der hof nit schlussig ist, so roegen sie ihn auch1532 Luxemburg/GrW. II 240Faksimile (ca. 213 KB)
- herrn des capituls ... sollen schuldigh sein, jährlichs vff ihrem hoff zu halten ... zween ochssen, einen byrren ..., vnd vff dem houe einen fasten schlüssigen stock1559 Remagen/GrW. II 648Faksimile (ca. 204 KB)
- die cantzley jungen sollen sich bevleißgen, das sie morgens ... zum fruisten vff der cantzley seien, vnd die cantzley jderzeitt schlussig, woll verwartt, sauber ... gehalten werde1566 CCNass. I 1 Sp. 290Faksimile - in Google Books
- das ... capitul [soll] unter der lindt einen stock schlußigh und bindigh bestellen, und darneben zwa fesser auch schluessigh17. Jh. NrhArch. 7 (1870) 44