Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlump
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, m.
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im Schlumpe/auf den Schlump nach ungefährer Schätzung, ohne präzise Bestimmung
- einer verkaufft dem andern im schlumpe ... 10. demath landes, ... nach 3. jahren laͤst der verkaͤuffer das land messen, da findet sich, daß es 11. demath seyn; diesen 1 demath kan er dem andern nicht wieder abgewinnen1717 Blüting,Gl. I 162Faksimile (ca. 130 KB)
- up'n slump kopen: auf ein gerathewohl kaufen ..., daß man die eigentliche quantität, guͤte, oder den werth ... nicht weiß1770 BremWB. IV 847Faksimile - digitalisiert von der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
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