Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlump

Schlump

, m.

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im Schlumpe/auf den Schlump nach ungefährer Schätzung, ohne präzise Bestimmung
  • einer verkaufft dem andern im schlumpe ... 10. demath landes, ... nach 3. jahren laͤst der verkaͤuffer das land messen, da findet sich, daß es 11. demath seyn; diesen 1 demath kan er dem andern nicht wieder abgewinnen
    1717 Blüting,Gl. I 162
  • up'n slump kopen: auf ein gerathewohl kaufen ..., daß man die eigentliche quantität, guͤte, oder den werth ... nicht weiß
    1770 BremWB. IV 847
unter Ausschluss der Schreibform(en):