Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlumpen

schlumpen

, v.

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I untätig, müßig sein
  • andere seind in der straff zu ... gelind, moͤgen den kindern nicht wehe thun, moͤgen sie niergent zu anhalten, lassen sie also muͤssig gehen, schlumpen ohn alle vnderweisung
    M. Helding, Christliche Underweisung (Mainz 1570) 104
II Garn, Wolle hecheln, kämmen, bereinigen
  • alle im [Arbeits-] hause befindliche ... maͤnner ..., welche nicht zu [holzhauen, einheitzen] ... gebrauchet werden, kratzen und schlumpen wolle
    Plan von Abstellung der Betteley (Berlin 1778)
  • ordinaire tuchmacher ... bekomt macherlohn pro stück 3 rthlr. 14 gr. 6 ₰ kann aber auch 1 stück in einem tag abgearbeitet werden, nehmlich, das darunter begriffene spinnen, zösen und schlumpen mit gerechnet
    1783 Berlin/Krüger,PreußManufakt. 545