Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlupfloch
Artikel davor:
Schlump
schlumpen
Schlumper
Schlund
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Schlupf
Schlupfecke
schlupfen
Schlupfer
Schlupfkauf
Schlupfloch
, n.
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I
versteckte Öffnung, Tür (zB. in einer Mauer); im Zsh. mit Diebstahl und Schmuggel
- damit ... accise-defraudationen ... vorgebeuget werde, [müssen] ... die schluplöcher und winkel bei denen städten ... zugemachet werden1722 ActaBoruss.BehO. III 496
- zu ruegen seÿnd diejenige welche beÿm tag graß stehlen ... und die weilen solches gestohlenes graß gemeiniglich getragen würd durch die hinterthür in gärten, also sollen solche als unnöthig und verdächtige thüren und schlupflöcher auf ewig abgeschafft seÿn1725 Wüst,Policey II 391
II
übtr.: Umgehungsmöglichkeit, Deckmantel, Vorwand
bdv.:
Schlupfwinkel (III)
- schlupf-loͤcher, unter was vorwand auch einem richter geschenke zunehmen nachgesen werden koͤnte1673 Stieler,Sekretariat. I 1 S. 168