Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlupfwinkel

Schlupfwinkel

, m., Schliefwinkel, m.

auch Schluf- 

I einfaches (zweifelhaftes) Lokal, Herberge, Spelunke; Bordell; auch: dort stattfindende Zusammenkunft
  • wo verdächtige, mäuchlerische zusamenkünften, schlupf- und huerenwinckl, nächtlich zusamenschliepfen, über zeit sich erregete, soll solches ein jeder, der es weiß, verbunden sein, gehöriger ortes anzuzeigen
    1554/1649 WürtLändlRQ. I 515
  • das einbrechen, mit gewalt abnötigen, stehlen, das erbeutete an juden veräußern oder in liederlichen herbergen und schliefwinckhel verschlemmen [führt zu Razzien]
    1611 BambBer. 53, 2 (1891) 291
  • wollen wier hiemit alle verdächtige zuesamenkonfften, schlupffwinckel, kuppelhäuser, und dergleichen unzimbliche mittel, wadurch junge leuth verfüerth, und beredt werden, hoch verpotten und abgeschafft ... haben
    1620 Heitersheim(Barz) 20
  • weil ... bey dieser stadt einer grosser muͤssigang und allerley personen, die sich hin und wieder in schlupfwinckeln und an herbergen aufhalten, so soll unser hofoberrichter auf dieselben gute achtung geben
    1655 KurpfSamml. V 723
  • weilen ... auf der gassen, marck, kirchhof, vor den thoren, wirths-häusern, und andern schlupffwinckeln grosser muthwill und excess kan verübet werden, also sollen [die herrn praeceptores diese] ... öffter visitiren, und die befindente fehler [der discipulorum] mit exemplarischer bestraffung abstellen
    1675 Heilbronn/SchulO.(Vormbaum) II 661
  • es solen demnach solch kuplerische schlufwinkl und wirtschaften ernstlich verpoten und obgethon sein
    17. Jh. Salzburg/ÖW. I 125
  • [während des Gottesdienstes soll keiner] in denen würtshäußern oder andern schlüef- und spüllwinkln sich aufhalten
    1717 NÖsterr./ÖW. XI 67
  • daß unter dem namen von wirtschaft ... keine verdaͤchtige leute einschleichen moͤgen, die ... in ihren haͤusern heimliche huren-, diebes- und andere verbothene schlupf-winkel halten
    1720 CCHolsat. III 899
II Unterschlupf, Versteck, geheimer Ort, besonders für unerlaubte und unsittliche Treffen; auch: dort stattfindende Zusammenkunft
  • da auch jemands ... einigem ehehalten ungeziemenden unterschleiff und schlupfwinckel ... geben und sie ... zu ... untreu und ungehorsam anreitzen ... wird, den oder die wollen wir ... ungestrafft nicht lassen
    1685 Wüst,Policey II 186
  • das sie [widerspenstige Dienstboten] alspolt iren [der unehrlichen Leute] haimblichen schlief-, huer- und kupplerischen winkeln zuelaufen
    17. Jh. (Hs.) Salzburg/ÖW. I 134
  • damit die ... steck-hof-gühter und bezirke nicht mehr ... verdächtigen fremden einzüglingen ... zu schlupfwinklen und unerlaubtem unterschlauff dienen mögen
    1751 ArgauLsch. I 346
  • slup-waͤchter: mit diesem nahmen belegt der poͤbel die gerichts-diener ... weil sie auf die schlupf-winckel der missethäter ein wachsames auge haben muͤssen
    1755 Richey,IdHamb. 265
  • wie nun die junge leuthe ... durch ueble gesellschaft ... verfuehret werden, hiezu aber die spaete zusammenkuenften mit der gunkel so biß in die naechtliche stunden andauren, die erste gelegenheit geben ... unbemerkte buhlschaft pflegen, ... [so] haben die untervoegte genaue kundschaft zu halten, und wie solche schlupfwinkeln ... entdecken, ... durch den untervogten die saubere gesellschaft auseinander treiben zu laßen
    1764 Wüst,Policey I 228
III wie Schlupfloch (II) 
  • [bei der Justizreform waren] die neben-puncte und die ausserwesentlichen uͤberfluͤssigen formalitaͤten, mithin auch alle schlupfwinkel der chikane abzuschneiden
    1784 Krünitz,Enzykl. 31 S. 889
unter Ausschluss der Schreibform(en):