Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlußartikel

Schlußartikel

, m.


I Artikel eines Beschlusses
  • [Flugschrift:] schluß articul der boͤhaimbischen directoren zu Prag: grewel- unnd abschewliche drey und fuͤnfftzig articul, welche die angemasten directores mit den abgesandten auß Maͤhrern ... newlicher zeit zu Prag in diesem 1619. jahr beschlossen [oO.]
II aus vorangehenden Beweispunkten abgeleiteter, durch Schlussfolgerung gewonnener Beweisartikel 
  • schlußartikel ... sind diejenigen, welche aus den vorhergehenden artikeln fließen
    1799 RepRecht IV 30
  • die articulirte beweisantretung ... wird ... so eingerichtet, daß man alle beweissätze des zu fuͤhrenden beweises [und] die beweisgruͤnde, aus welchen man kuͤnstlich beweisen will, deutlich in artikel faßt ... man kann bey der kuͤnstlichen beweisfuͤhrung entweder die grundartikel oder die schlußartikel voransezzen, welche aus jenen gefolgert werden ... bey dem schlußartikel muß angezeigt werden, daß er eine folgerung aus den vorhergehenden oder nachstehenden artikeln enthalte
    1799 RepRecht IV 34