Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlußbitte

Schlußbitte

, f.

abschließender Antrag des Klägers im Prozess
  • so ist in mißhandlungen, welche auff peinliche straff in rechtfaͤrtigung gezogen, keynes beschlusses oder schlußbitte von noͤten
    1565 Damhouder,Praxis 55v
  • die pfandklage wird ... entweder wider den schuldner oder gegen einen dritten angestellet. bey dem schuldner hat die kumulation der real- und personalklage und eine alternative schlußbitte, gegen einen dritten aber dieses nicht stat
    1794 Schwarz,LausWB. V 28
  • die schlussbitte muss aus der geschichtserzählung und dem klagegrund folgen
    1816 Gönner,EntwGesB. II 319