Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlußbitte
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Schluß
Schlußartikel
Schlußbier
Schlußbitte
, f.
abschließender Antrag des Klägers im Prozess
- so ist in mißhandlungen, welche auff peinliche straff in rechtfaͤrtigung gezogen, keynes beschlusses oder schlußbitte von noͤten1565 Damhouder,Praxis 55vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die pfandklage wird ... entweder wider den schuldner oder gegen einen dritten angestellet. bey dem schuldner hat die kumulation der real- und personalklage und eine alternative schlußbitte, gegen einen dritten aber dieses nicht stat1794 Schwarz,LausWB. V 28Faksimile (ca. 98 KB)
- die schlussbitte muss aus der geschichtserzählung und dem klagegrund folgen1816 Gönner,EntwGesB. II 319Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte