Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlußeröffnung
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Schlußeröffnung
, f.
abschließende Stellungnahme des Angeklagten vor Gericht
- vor uns sitzet ein ansehlicher mann, der soll ... den schluß seiner gemuͤthsmeinung eroͤffnen. der ... richter ... bate um die schluß-eroͤffnung1670 Abele,Unordn. II 120Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg