Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlußmäßig
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Schlußgerhabschaft'reitung
schlüssig
Schlüßler
schlüßlich
schlußmäßig
, adv., adj.
I
einem Beschluss entsprechend, vereinbarungsgemäß
- so ist ... zu schluß gekommen, den ober-commissarium B. zu instruiren, ... [er soll ] auch schlußmaͤßig ... befehligt werden ..., seine zweyjaͤhrige ober-commissariats-rechnungen ... einzuschicken1693 Moser,StaatsR. 30 S. 40Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ihro hochfuͤrstl. gnaden ... die visiten zu empfangen hoffeten, dabey auch alles, was dißfalls herkommlich und schlußmäßig seye, beobachten lassen wuͤrden1774 Moser,Reichstage I 111Faksimile - in Google Books
II
in Form eines Beschlusses
- betreffend des herrn general-wachtmeisters von T. ... wohlverdientes recompens, ist dahin schluß-maͤßig resolvirt worden, daß demselben ... noch 1000. fl. rheinisch ... verabfolget werden sollen1687 Moser,StaatsR. 30 S. 227Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der fraͤnckische crays [schlosse]: ... die allerseitige meynungen [haben sich] dahin schlußmaͤßig ergeben, wie man allgemeinen crayses wegen bey dem in vorgedachter erklaͤrung enthaltenen anerbieten es in so weit bewenden lassen wolle, daß mit denen pro simplo stipulirten 16 fl. ... in so lang zur crays-matricul concurrirt werde, bis dises fuͤrstl. haus sich mit ohnmittelbaren reichs-guͤtern versehen1730 Moser,StaatsR. 26 S. 384Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)