Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schlußmäßig

schlußmäßig

, adv., adj.


I einem Beschluss entsprechend, vereinbarungsgemäß
  • so ist ... zu schluß gekommen, den ober-commissarium B. zu instruiren, ... [er soll ] auch schlußmaͤßig ... befehligt werden ..., seine zweyjaͤhrige ober-commissariats-rechnungen ... einzuschicken
    1693 Moser,StaatsR. 30 S. 40
  • daß ihro hochfuͤrstl. gnaden ... die visiten zu empfangen hoffeten, dabey auch alles, was dißfalls herkommlich und schlußmäßig seye, beobachten lassen wuͤrden
    1774 Moser,Reichstage I 111
II in Form eines Beschlusses
  • betreffend des herrn general-wachtmeisters von T. ... wohlverdientes recompens, ist dahin schluß-maͤßig resolvirt worden, daß demselben ... noch 1000. fl. rheinisch ... verabfolget werden sollen
    1687 Moser,StaatsR. 30 S. 227
  • der fraͤnckische crays [schlosse]: ... die allerseitige meynungen [haben sich] dahin schlußmaͤßig ergeben, wie man allgemeinen crayses wegen bey dem in vorgedachter erklaͤrung enthaltenen anerbieten es in so weit bewenden lassen wolle, daß mit denen pro simplo stipulirten 16 fl. ... in so lang zur crays-matricul concurrirt werde, bis dises fuͤrstl. haus sich mit ohnmittelbaren reichs-guͤtern versehen
    1730 Moser,StaatsR. 26 S. 384