Schmachgericht, n.
Schmachgericht, n.
für Schmachhandel (I) zuständiges Gericht
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[Privileg, daß burgermeister und rath zu Weissenburg] ein besonder schmach- und bau-gericht ... besetzen und verordnen moͤgen, ... [wo in] schmach- und bau-sachen erkant ... wird1573 Moser,RStHdb. II 837
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nachdem ... das schmach-gericht schon vor vielen jahren in abgang kommen, als soll auch dasselbe als unnoͤthig ... eingestellt bleiben1699 Weißenburg i.N.Stat. 279
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zu den unter-gerichten werden ... gerechnet ... schmach- und busen-gerichte1758 Estor,RGel. II 1069 Faksimile