Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schmachhaft

schmachhaft

, adj., schmähhaft, adj.

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ehrenrührig, beleidigend, beschuldigend
  • schelm, dieb vnd boͤswicht [sind] ... schmachhaffte wort
    1574 Frey,Pract. 169
  • bei mehreren seelschwestern [sind] ... allerhand widerwillen, neid, feindschaft ..., auch unbedächtige, hitzige und schmachhafte reden, schwätzereien und schlägereien fürgelaufen
    1606 WürtVjh.2 20 (1911) 32
  • solten ... cantzley-räthe befinden, daß ein übergebenes libell ... in etlichen articuln schmähafft [ist], sollen sie solches ... zurück geben lassen
    1669 GesSammlMecklSchwerin I 75
  • brife, welche ire behoͤrige aufschrift nicht haben oder schmaͤhehaft sind, sollen nicht angenommen werden
    1757 Estor,RGel. I 868