Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmachhandel
Artikel davor:
Schmachbuch
Schmachdichter
Schmachdichtlein
Schmachdruckerei
Schmachfrau
Schmachgedicht
Schmachgericht
Schmachgeschrift
schmachgierig
schmachhaft
Schmachhandel
, m., Schmähhandel, m.
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I
(Rechts-) Streitigkeit wegen einer verbalen oder realen Injurie
- zwey einiger [aus dem rath], welche ... die schmach- und schlaghändel geschlichtet1492 ZSchwabNeuburg 3 (1876) 23
- wie die klag in schmachhendeln geschehen sol: [der Kläger] sol bestimmen in welchem iar vnd monat, ... mit was worten oder wercken die schmach ... gehandelt sye1520 FreiburgStR. I 8, 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- es sollen die gesellen oder knecht ... keine schmächhändel, sie seyen groß oder klein, ohne vorwißen des ... zunftmeister vertragen, bey straf eines pfundt wax1701 MittHohenzollern 39/41 (1905/08) 67
- geringere injurie- und schmachhaͤndel ... sind nicht landgerichtlich, sondern auf anlangen des ... beleidigten theils vor der ordentlichen obrigkeit ... auszufuͤhren1769 CCTher. 100 § 3Faksimile - in Google Books
II
verbale oder reale Injurie, beleidigende, ehrverletzende Äußerung oder Handlung; va. als Delikt und Gegenstand eines Gerichtsprozesses
bdv.:
Rauferei,
Schelthandel (I),
Schlaghandel,
Schmach (I),
Schmachhandlung,
Schmachsache (II),
Schmachtat
- zwo partheyen hetten ein handel vor einem gericht umb schmachhaͤndel1559/66 Montanus 326
- von injuri und schmachhaͤndlen ... ist diß fuͤr ein injuri zu halten, wan einer an seinen ... nahmen stand und gueten leumund ... geschmaͤhet ... wird1599 NÖLREntw. V 175 § 1
- befehlen wir ernstlich, bey vnnachlaͤßiger ... straff, daß ... schmach-, rauff- oder andere strittigen haͤndel ... vnsern amptleuthen ... fuͤr vnd angebracht werden sollenBadLO. 1622 Bl. 102vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die vorkommende schaͤnd- und schmaͤhhaͤndel [sind bey dem loͤbl. woͤhrdergericht] ... schriftlich einzuklagen1728 Lahner,Samml. 134Faksimile - in Google Books
- wann ... unter ihnen rheingenoßen ... schmäh-, schelt- und rauf-händel bescheheten, diesen solle der rhein-vogt ... verbieten, bis die sache behörig untersucht ... wird1767 Vetter,ORhein 40
- 1613 ... vergleichen sich H. Johann der II. und H. Friedrich Kasimir wegen einraͤumung des ansizes zu L., wobei dem leztern die kognition in schimpf-, schmaͤh- und rauf-haͤndeln unter seinen ... besoldeten dienern inner der burg ... vorbehalten wird1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 132Faksimile - in Google Books
- überläßt die stiftsherrschaft dem marktrichter die vorfälle, die ... auf der stelle abgethann werden können, z.b. schmächhändel, schlägereien ohne verwundungen1793 NÖsterr./ÖW. IX 544Faksimile (ca. 57 KB)