Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmachkarte
Artikel davor:
Schmachfrau
Schmachgedicht
Schmachgericht
Schmachgeschrift
schmachgierig
schmachhaft
Schmachhandel
Schmachhandlung
Schmachheit
Schmachkak
Schmachkarte
, f., Schmähkarte, f.
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wie Schmachschrift
bdv.:
Schandkarte
- gemeldte provisores [haben] ... sich ... unterstanden, in angedeuteter von ihnen eingeschobener schmaͤh-karte mich ... anzugreiffen1611 Staphorst,HambKG. I 2 S. 773Faksimile - in Google Books
- zu fuͤrkommung allerhand unheils, so aus ... laͤsterschriften dem allgemeinen vatterland ... zu entstehen pflegt ... will ehrdacht ... rath alle und jede ihre burger ... vor dergleichen anzuͤgigen und laͤsterhaften ... schmaͤhekarten gewarnet ... haben1621 Lahner,Samml. 139Faksimile - in Google Books
- wegen außgesprengter schmähkarten oder famos-libellen [sol] ... bey unserm land-recht geklagt werden1627 BöhmLO. B 11Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- ist der jenige, bey welchen man ein schmachkarten findet, ... so lang ... biß er seinen gaͤber offenbahret ... in verhafft [zu] nehmenNÖLGO. 1656(CAustr.) 93 § 1Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- schantlich, uff particular persohnen gerichtete schmütz- und schmach carten und pasquillen [wurden heimlich in die heüser geworffen]1667 BernStR. VII 1 S. 450Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die schmaͤh-karten [sollen] ... offentlich am pranger oder schmaͤch-saͤulen durch den scharf-richter verbrennet, und der beleydigte aufs kraͤfftigste an seinen ehren verwahret werden1707 SudetenHGO. Art. 19 § 40, 3Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [land-gerichts prokuratoren sollen] von ... zanksichtigen advocaten und diffamanten keine ... famose und schmaͤh-charten ... annehmen1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 522Faksimile - in Google Books
- [es ist verboten], ohne benennung des erfinders, schreibers ... und des druckers namen und zunamen, wie auch der stadt und des jahrs etwas zu drucken ... was ohne solche form ... ist, wird fuͤr straͤfliche laster- und schmaͤhkarten und zur confiscation erklaͤret1799 RepRecht IV 314Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)