Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmachname

Schmachname

, m.

ehrenrührige Bezeichnung einer Person
  • [es soll nicht geduldet werden, dass die Kirchendiener] mit ihren zuhoͤrern oͤfters in unchristlich gezaͤnk sich einlassen, vnd vber geringe ursachen dieselbige vnleidentlich injuriren, ... ihnen allerlei vngebuͤrende schmachnahmen geben
    1659 Reyscher,Ges. VIII 338