Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmachsache

Schmachsache

, f., Schmähsache, f.

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I wie Schmachhandel (I) 
  • so aber vss einer vbelthat oder mißhandlung entspringt pynlich vnd burgerlich clag ... als in schmachsachen vnd derglychen, welche dann angenommen, ist die ander erloschen
    1498 WormsRef. VI 2, 9, 2
  • von schmehesachen 
    1529 Kretschmann,LeipzOHofg. 88
  • schmach sachen, so fern sie durch den iniuriaten oder geschmechten vnder gedachter summa der fuͤnff vnd zwentzig guͤlden nit estimiert ... worden weren, ... [sollen vom Appellationsverbot] außgenommen seyn
    1534 MainzUGO.(Saur) 12r
  • in schme- und iniuriensachen ... hat man ye und alwege ein gericht bestellen lassen
    1535 ZHessG.2 24 (1901) 372
  • daß lex diffamari an dem cammergericht verstanden und gebraucht werden soll in friedbrüchigen, schmach- und andern dergleichen sachen 
    1555 RKGO.(Laufs) II 25
  • wie es dann in schmachsachen vnd was ains raths vnd gemainer stat gepot vnd verpot, freuel vnd dergleichen belangt, gehalten werden soll, dauon ist oben im 5. gesetz ... meldung geschehen
    NürnbRef. 1564 X 3
  • ob aber ein schmaͤhsach, vnnd demnach buͤrgerlich fuͤrgetragen oder geklaget wuͤrde, als vmb betrug, schmaͤhungen vnd dergleichen, auß denen ein mensch unehrlich geurtheylt werden mag, soll auch kein eydt ertheylt ... werden
    TeutschForm. 1571 Bl. 72r
  • in der schmachsachen sich haltent zwischen J. ... und I. [erkennt der Rat], ... das die angezogene und im rechten fürgebrachte schmächliche wort und reden und alles anders, so sich darunder verlauffen, kheiner parthey an glimpf, ehren, gudem lob, herkhomen, wesen und standt ... nachteilig und verweysenlich sein sollen, und darumb von oberkeit wegen gentzlichen uffzuheben ... seyen
    1574 Schindler,VerbrFreib. 251
  • schlechte schmachsachen, ... die, so zu verkleinerung des klaͤgers ehr, reputation vnnd guten leumundts bey ehrliebenden gereichen thun
    1610 Wehner,HofgRottw. 116
  • wie dann die undertanen ... verbunden sein, solche schmäh- und centbare sachen auf die cent zu weißen ... als da sein ... alle schlaghandlung und was sich auf freyer straßen erhebt
    1620/1701 (Hs.) SchriesheimW. 144
  • in injurien und schmäh-sachen sollen sich die parte ... keiner leichtfertigen worte für unserm gerichte bey willkürlicher straffe gebrauchen
    1669 GesSammlMecklSchwerin I 71
  • [der Tuchscherer D. klagt, dass der Vogt ihm sein Erbe vorenthalten hat, ihn] auch noch dazu einen schelmen und dieb gescholten ... die schmachsach ist dem tuchschererhandwerk überwiesen, dem vogt angedeutet, daß er bein hantwerck erscheinen soll, und weilen dem D. noch 4 gulden ... gebürt [zur reparation der ehr und restitution des ermanglenden rests]
    1676 Koelner,BaselSchlüssel 142
  • haben auch nach der herrschaft S. gerichtsgeprauch injuri-, schmach- und scheltsachen ... kein bey- oder expensurtl, kain appellation, sonder was in solchen fällen erkennt wiert, dabei soll es verpleiben
    17. Jh. Vorarlberg/ÖW. XVIII 211
II wie Schmachhandel (II) 
  • schmachsachen, so zwischen gemeinen personen mit worten, schrifften, gemaeld ..., auch mit der that ... geschehen, ... sollen fuer das sibner gericht
    1597 StraßbGO. 3r
  • in unser ambt G. gehörig [sind] ... mord, mordgeschrei, fließende, bindbare wunden, ... stoßen, treten oder werfen, davon ein mensch stirbt ..., auch andere hohe schmachsachen, daraus leib und lebensgefahr folget oder die clagen peinlich geschehen
    1663 WürzbZ. I 1 S. 469
  • angesehene rechtslehrer [behaupten] ..., daß alle schmaͤhsachen ..., auch thaͤtliche verunglimpfungen, die keine laͤhmde verursachen, ... nach ablauf eines jahrs fuͤr verjaͤhrt zu achten sind
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 632
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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