Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmachstuhl

Schmachstuhl

, m.

Sitz oder Gestell in einer Kirche zur Anprangerung von Personen während des Gottesdienstes als (leichte) Ehrenstrafe
  • wenn ... bei dieser liederlichen trunkenboldin kein aufhören erfolget, so werde man inskünfftig ... für der gemein auf ein sonderbahren schmachstuhl sezzen und eine predig auf ihns abrichte
    1682 Jb. d. Oberaargaus 18 (1975) 119