Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmackenführer

Schmackenführer

, m.

Schiffer, der eine Schmacke führt
  • schmacken- boͤrding vnnd weißel kahnenfuͤhrer [sollen] ... hundert reichsthaler, dauon die helffte der zunft, die ander helffte der hohen herrschafft zukommet ... erlegen
    1647 HistBeitrPreuß. I 84